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BFT Sachverständigenbüro

 

Dipl. Ing. Jörg Behrens

 

Neue Straße 2

 

21244 Buchholz

 

04181 291733

 

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BVS-Richtlinie zur Berechnung von Honoraren für Wertermittlungsgutachten über Immobilien (Dez. 2010)

Vorbemerkung: Honorare für Wertermittlungsgutachten sind grundsätzlich frei verhandelbar. Die Honorarrichtlilnie des BVS stellt eine unverbindliche Empfehlung für Immobilienbewertungssachverständige dar, die Mitglied eines BSV-Mitgliedsverbands sind. Sie wurde von den Fachbereichsleitern Immobilienbewertung des BVS und seiner Landesverbände erarbeitet und beschlossen.

 

1. Anwendungsbereich

Die Honorartabelle gilt für die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von Grundstücken im Sinne der Sachverständigenordnung. Unter Grundstück ist ein immobilienwirtschaftliches Grundstück zu verstehen. Die Anzahl der sachenrechtlichen Grundstücke ist in der Regel unbeachtlich

 

2. Anwendung der Honorartabelle:

Maßgeblich ist der ermittelte Verkehrswert. Für die Fälle, bei denen Wertminderungen des Verkehrswertes erfolgen (z.B. Abschläge für Instandsetzungseinfluss, Reparatureinfluss, ökologische Lasten, Abbruchkosten, Erschließungsprobleme), ist das Honorar auf der Grundlage des ungekürzten Wertes zu bemessen. Bei Verkehrswerten zwischen den genannten Werten für die Honorarbemessung kann linear interpoliert werden.

 

3. Berücksichtigung von Besonderheiten

Bei Vorhandensein von Besonderheiten ist das Honorar auf der Basis des Ergebnisses aus der Honorartabelle gesondert zu berechnen.

Besonderheit

Korrektur

Bemerkung

mehrere Wertermittlungsstichtage beim Zusammenfallen von Qualitäts- und Wertermittlungsstichtag:
pro Stichtag + 20% nur einmal den Faktor pro Datum
mehrere Qualitätsstichtage
pro Stichtag + 20%
Rechte am Grundstück
Wegerecht + 20%
Leitungsrecht + 20%
Wochnungsrecht + 30%
Nießbaurecht + 30%
Überbau + 30%
weitere Rechte zwischen +10% und +40% je nach Schwierigkeit

 

Bemerkung bei Rechten am Grundstück

Beim Zusammenfallen mehrerer Rechte sind die einzelnen Faktoren zu addieren, wenn keine Gemeinsamkeiten bei den Rechten bestehen.Gemeinsamkeiten sind z.B. ein kombiniertes Geh-, Fahr- und Leitungsrecht auf der gleichen Teilfläche eines Grundstücks. Rechte ohne Werteeinfluss sind nicht zu berücksichtigen. Bei Fällen gleicher Voraussetzungen (z.B. Wohnungsrecht und Nießbrauch für die gleiche Person) wird ein Recht voll und jedes weitere Recht mit dem halben Korrekturfaktor berücksichtigt. Baulasten sind wie Rechte zu behandeln.

 

4. Aktualisierung eines früheren Gutachtens des Sachverständigen oder der Sachverständigen

Das Honorar ist mit einem Faktor zwischen 0,9 und 0,6 zu multiplizieren. Die Höhe des Faktors ist abhängig vom Aufwand, der mit der Aktualisierung verbunden ist.

 

5. Zuschlag für erschwerte Bedingungen

Bei erschwerten Arbeitsbedingungen die objektbezogen sind (z.B. Schmutz, Sicherheit, Gefahrenabwehr) ist mit dem Faktor 1,2 zu multiplizieren.

 

6. Zuschlag für besondere Leistungen

Für die Beschaffung von erforderlichen Unterlagen, örtliche Aufnahme der Gebäude und Aufmaß, Erstellung oder Ergänzung von Plänen und maßstabsbezogenen Skizzen ist ein Zuschlag von 20% bis 50% je nach Aufwand und Schwierigkeit zu berücksichtigen.

 

7. Nebenkosten

Nebenkosten sind frei vereinbar. Bei Fahrten mit dem Kraftfahrzeug ist zusätzlich eine Pauschale von 0,40 Euro pro gefahrenem Kilometer zu berücksichtigen

 

8. Umsatzsteuer

Alle Angaben sind ohne gesetzliche Umsatzsteuer dargestellt.

 

9. Honorartabelle

Wert in Euro Honorar ca. Wert in Euro Honorar ca.
bis 100.000,00 € 750,00 € 400.000,00 € 1.650,00 €
125.000,00 € 860,00 € 450.000,00 € 1.750,00 €
150.000,00 € 970,00 € 500.000,00 € 1.800,00 €
175.000,00 € 1.050,00 € 750.000,00 € 2.100,00 €
200.000,00 € 1.200,00 € 1.000.000,00 € 2.400,00 €
225.000,00 € 1.250,00 € 1.250.000,00 € 2.700,00 €
250.000,00 € 1.300,00 € 1.500.000,00 € 2.900,00 €
300.000,00 € 1.450,00 € 1.750.000,00 € 3.200,00 €
350.000,00 € 1.550,00 € 2.000.000,00 € 3.400,00 €

Schadennotdienst

Bild Schadennotdienst

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