Energieausweise / Energiepässe nach EnEV 2007/2008
Energieausweise für Neubauten sowie für Modernisierungen im Bestand:
Der Eigentümer erhält den Energieausweis vom Energieberater und muss ihn Behörden auf Verlangen vorlegen.
Ab 1.10.2007 ist es Pflicht bei neuen Bauanträgen.
Energieausweise für Bestandsgebäude mit möglichen Modernisierungsempfehlungen bei Verkauf oder Neuvermietung:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Ausstellungsberechtigten erstellen lassen und ihn potentiellen Käufern oder Neumietern auf Verlangen zugänglich machen. Der Energieausweis wird verpflichtend:
- ab 1. Juli 2008 für Wohnbestand erbaut bis 31.12.1965
- ab 1. Januar 2009 für Wohnbestand erbaut ab 01.01.1966
- ab 1. Juli 2009 für Nichtwohngebäude im Bestand.
Öffentliche Energieausweise für große Dienstleistungsgebäude mit über 1.000 Quadratmetern Nutzfläche und regem Publikumsverkehr:
Der Eigentümer muss den Energieausweis von einem Berechtigten ausstellen lassen und ihn gut sichtbar aushängen - verpflichtend ab 01.07.2009.


